Das ganze Spektrum der Schall- und Schwingungstechnik

Biergartenlärm

Dipl.-Ing. Helmut Hinkers
Tel. +49 5971 9710.14

Die TA Lärm klammert in ihrem Anwendungsbereich grundsätzlich die Freiluftgaststätten und damit speziell auch die Biergärten aus. Es gilt bundesweit allgemein das Gaststättengesetz, das in einzelnen Bundesländern durch spezielle Regelungen ergänzt wird. So enthält z. B. das nordrhein-westfälische Landesimmissionsschutzgesetz einen ausdrücklich auf Außengastronomie zielenden Paragraphen mit folgendem Hinweis: Die Änderung der Sperrzeiten kann wesentlich zur Attraktivitätssteigerung des urbanen Lebens beitragen. Mit Blick auf die geänderten Lebensgewohnheiten der Menschen und ein damit einhergehendes "Ausgehverhalten" bezüglich der Nutzung von Außengastronomie soll daher großzügig von der Erteilung von Ausnahmen Gebrauch gemacht werden ...

Vor diesem Hintergrund wurden die Lärmimmissionen eines Biergartens an den benachbarten Wohnungen in einem Stadtzentrum untersucht und beurteilt. Das Vorgehen erfolgte in Anlehnung an TA Lärm unter Berücksichtigung eines ministeriellen Runderlasses zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen, einer einschlägigen VDI-Richtlinie über Emissionskennwerte technischer Schallquellen, speziell Sport- und Freizeitanlagen sowie einer kommunalen ordnungsbehördlichen Verordnung über die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften im Stadtgebiet.

Schalltechnische Lärmimmissionsberechnungen und exemplarische Messungen führten in der untersuchten Situation zum Ergebnis, dass bei vollem Betrieb außerhalb der Sperrzeiten die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte deutlich unterschritten werden.

Abbildungen


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