Martin Hofschröer
Vertriebsleiter
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FGW-konforme Emissionsmessung nach Getriebetausch
Dipl.-Ing. Oliver Bunk
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Tausch des Getriebes führt zu einer Verbesserung der schalltechnischen Kennwerte
Der Betreiber einer Windenergieanlage (WEA) mit einer installierten Leistung von 1.500kW hatte kurz vor Ablauf der Garantiezeit der WEA einer Emissionsmessung beauftragt. Es wurde festgestellt, daß das eingebaute Getriebe der WEA zu eine Tonhaltigkeitszuschlag führt.
Nachdem der Hersteller auf Garantiebasis das Getriebe getauscht hatte soll der Nachweis erbracht werden, daß die Garantiewerte für Schalleistungspegel und Tonhaltigkeit eingehalten werden.
Mittels einer FGW-konformen Emissionsmessung am Standort der Anlage wurden gemäß den Technischen Richtlinien für Windenergieanlagen die schalltechnischen Kennparameter der Anlage bestimmt.
Neben dem Schalleistungspegel wurden auch die Garantiewerte für die Tonhaltigkeit eingehalten. Der Tausch des Getriebes hat in diesem Fall deutlich zur Lärmminderung beigetragen.



