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Immissionsmessung an einem Ersatzmeßort

Dipl.-Ing. Oliver Bunk
Tel. +49 5971 9710.31

Pegelbestimmende Hintergrundgeräusche lassen keine aussagekräftige Messung am Wohnhaus zu

Ein Auftraggeber betreibt an einem Standort drei Windenergieanlagen (WEA) des Typs NEG Micon 1000/60. Östlich der v.g. WEA befindet sich ebenfalls eine Windenergieanlage des Typs Nordex N-43.

Die genehmigende Behörde erteilte ihrem Bescheid die Baugenehmigung für die drei WEA des Typs NEG Micon 1000/60. Bestandteil der Genehmigung ist die Auflage, daß nach Errichtung der Windenergieanlagen an den vom Lärm am stärksten betroffenen Wohnhäusern durch Messungen die Einhaltung der jeweils zulässigen Immissionsrichtwerte nachgewiesen wird. Demnach sind an den Wohnhäusern tags die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) und nachts von 45 dB(A) einzuhalten:

KÖTTER Consulting Engineers hatte im Vorfeld schon eine Immissionsmessung an einem nahegelegenen Wohnhaus durchgeführt. Ergebnis der ersten Immissionsmessung war, daß die durch die am Immissionsort vorhandenen Bäume verursachten Pegel das Anlagengeräusch komplett verdeckten.

In Abstimmung mit dem Staatlichen Umweltamt Münster sollen jetzt die Immissionsmessungen an einem Ersatzmeßpunkt zum Wohnhaus durchgeführt werden, da am Wohnhaus die windinduzierten Umgebungsgeräusche der umliegenden Bäume pegelbestimmend sind und der Anteil der am Standort errichteten WEA vom Typ NEG Micon 1000/60 meßtechnisch dort nicht ermittelt werden kann.

Der für die Immissionsmessung gewählte Ersatzmeßpunkt befindet sich östlich in ca. 150 m Entfernung zum Wohnhaus und in 300 m Entfernung zur WEA 3, Typ NEG Micon NM 1000/60. Auch hier zeigten sich Einflüsse durch benachbarte Bäume und Sträucher. So betrug der Störabstand zwischen Gesamtgeräusch und Hintergrundpegel Werte um die 3 dB(A).

Dennoch konnte nachgewiesen werden, daß die Immissionsrichtwerte am Ersatzmeßpunkt bei den untersuchten Referenzwindgeschwindigkeiten v10 im Nachtzeitraum eingehalten werden.

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