Fluglärm
Dipl.-Ing. Helmut Hinkers
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Fluglärm ist Lärm, der von Flugzeugen und sonstigen Luftfahrzeugen verursacht wird.
Fluglärm ist eine der wesentlichen Umweltbeeinträchtigungen durch den Luftverkehr und wirkt aufgrund seiner intermittierenden Struktur als besonders belastend. Im Vergleich mit anderen Lärmarten muss daher auf Fluglärm-Schallpegel ein Fluglärm-Malus von 10 dB(A) addiert werden und wird dann oft als dBl(A) bezeichnet. Trotzdem gibt es in derzeit in Deutschland im Gegensatz zu anderem Verkehrslärm keine gültigen Grenzwerte für Fluglärm.
Nach den auslösenden Flugphasen unterscheidet man
- Lärm beim Landeanflug
- Lärm beim Start
- Bodenlärm von Flughäfen
- Tieffluglärm
Hauptquellen des Lärms sind die Triebwerke, aber auch das Fahrwerk und die das Luftfahrzeug umströmende Luft. Je nach Flugphase wirken sich diese Faktoren unterschiedlich stark aus.
Beim Start entsteht Lärm in Flugzeugen mit Kolbenmotoren und bei Turboprops in erster Linie an den Propellerblättern, bei Jet- und Turbojettriebwerken hauptsächlich als Folge des Mischens heißer und schneller Austrittsgase mit der umgebenden Luft. Auch im Bereich des Fan, sowie der anderen Triebwerksschaufeln entsteht durch Interferenzen und Unregelmäßigkeiten des Luftstroms Lärm. Die Geräuschbelastung im Reiseflug ist aufgrund der großen Flughöhen und der Verteilung des Luftverkehrs über weite Flächen weitgehend irrelevant. Im Landeanflug wird mit stark verminderter Triebwerksleistung operiert. Dennoch wird dies mehr als überwogen von der Tatsache, dass die Konzentration der Flugbewegungen auf kleinem Raum weit höher ist, und die Flugzeuge natürlich schon weit tiefer fliegen. Im Endanflug wird die Fluggeschwindigkeit stark reduziert, dabei helfen die Landeklappen, die zwar den Auftrieb stark erhöhen, jedoch auch mehr Widerstand erzeugen, was dazu führt, dass ein Schub benötigt wird, der deutlich über dem Leerlaufschub liegt. Außerdem verlangt die Beschleunigungsträgheit der Strahltriebwerke eine gewisse Drehzahl, um im Falle eines Durchstartmanövers schneller hochfahren zu können.
Bei der Vergabe oder Änderung von Betriebsgenehmigungen für Flughäfen wird die zu erwartende Lärmbelastung nicht gemessen sondern berechnet und zu erwartende Lärmschutzzonen werden rechnerisch bestimmt. Die tatsächliche Lärmbelastung kann bei Abweichung von den Standard-Bedingungen (z.B. Flugrouten, Temperatur, Luftdruck, geografische Höhe, etc.) abweichen.
(Quelle: wikipedia.de)

