Dipl.-Ing. Helmut Hinkers
Fachbereichsleiter für Lärmimmissionen
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Projektbeispiele
Veröffentlichungen
Referenzauszug
- Stadt Fürstenau: Schießlärm
- Lüft GmbH: Bepflanzbare Lärmschutzwände
- Lewedag GmbH: Gewerbelärm
- Flughafen Mönchengladbach: Bodenlärm
- Flughafen Münster/Osnabrück: Fluglärm
- Messstelle nach §26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen
Den Schutz vor schädlichen Lärmimmissionen ...
... regelt im Wesentlichen das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit Vorschriften für verschiedene Lärmquellengruppen, z.B.
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm (für gewerbliche Anlagen)
- Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV (für Straßen und Schienenwege)
- Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV
- Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV.
Ausdrücklich ausgenommen im BImSchG sind Flugplätze. Den von diesen ausgehenden Fluglärm regelt im Wesentlichen, aber nicht umfassend, das Fluglärmgesetz mit der Anleitung zur Berechnung (AzB). Aber wie ist der von Flugplätzen ausgehende Bodenlärm durch rollende Flugzeuge, Triebwerkprobeläufe etc. zu behandeln und zu bewerten?
Und wie sollen z. B. die Lärmimmissionen von Biergärten außerhalb Bayerns, die ebenfalls in der TA Lärm ausgenommen sind, adäquat beurteilt werden?
Die sachgerechte Zuordnung von Lärmproblemen zu bestehenden Regelwerken und die Mitberücksichtigung neuer Entwicklungen, insbesondere auch bei der europäischen Harmonisierung von Vorschriften und Normen bilden eine wichtige Grundlage für die
Hauptaufgabe des Fachbereichs "Lärmimmissionen":
- Messtechnische und/oder rechnerische Bestimmung und Bewertung des Lärms
- Schalltechnische Beratung sowie Auslegung gezielter Lärmminderungsmaßnahmen
Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich finden sich in den Referenzen. Ausgewählte Projekte werden exemplarisch vorgestellt.



