Fachartikel
Lärmminderung an Regelarmaturen von Gasrohrleitungen
Dipl.-Ing. Robert Missal, KÖTTER Consulting Engineers

Wenn beim Neubau von Gasregel- und Mess-Stationen im Genehmigungsverfahren gefordert wird, dass an der Grundstücksgrenze der Station die Lärmimmissionen unterhalb eines Richtwertes von 45 dB(A) bleiben, muss der Planer der Anlage die in der Station eingebauten Komponenten gezielt dimensionieren, insbesondere die dort eingesetzten Regelarmaturen. Die folgenden Beispiele erläutern die Problematik der Schallabstrahlung von Rohrleitungen insbesondere bei dem Auftreten von Einzeltönen und zeigen Lösungsansätze zur Verringerung der Lärmemissionen auf.

 
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