Fachartikel |
Zur Vorschriftenlage bei Flug-, Boden- und Gesamtlärm an Flugplätzen
Autor: Dipl.-Phys. Gerhard Mosdzianowski
Grundsätzlich existiert kein einheitliches und gemeinsames Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren der Lärmarten an Flughäfen. Der von Verkehrsflughäfen mit Linienverkehr ausgehende Fluglärm findet seine Regelung außerhalb der Systematik des BImSchG im Fluglärmgesetz (FluglärmG) und enthält eine Anleitung zur Berechnung, die sich auf den reinen Flugbetrieb ohne den dazugehörigen Bodenbetrieb beschränkt. Eine schwerwiegende Problematik.
Autor: Dipl.-Phys. Gerhard Mosdzianowski
Grundsätzlich existiert kein einheitliches und gemeinsames Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren der Lärmarten an Flughäfen. Der von Verkehrsflughäfen mit Linienverkehr ausgehende Fluglärm findet seine Regelung außerhalb der Systematik des BImSchG im Fluglärmgesetz (FluglärmG) und enthält eine Anleitung zur Berechnung, die sich auf den reinen Flugbetrieb ohne den dazugehörigen Bodenbetrieb beschränkt. Eine schwerwiegende Problematik.

